Bildrechte

 

Bildrechte sind ein heikles Thema und werden immer vor den Aufnahmen geregelt.

 

Fotografevertrag

  • Der Fotograf willigt ein, dass alle Rechte an den Fotos, die während dieses Auftrags gefertigt werden, unwiderruflich, unentgeltlich und zeitlich unbefristet an den Auftraggeber gehen.
  • Die entstandenen Fotos darf der Fotograf jedoch für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, erstellen einer Produkte-Mappe, usw. frei und kostenlos verwenden.
  • Die Veröffentlichung im Internet ist nicht erlaubt. In Absprache mit dem Auftraggeber sind jedoch Ausnahmen möglich.
  • Darüber hinaus sind der Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, durch den Fotografen ausgeschlossen.
  • Modelvertrag

  • Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine sogenannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden. Der Fotograf ist alleiniger Urheber.
  • Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.
  • Bei Veröffentlichung in Printmedien erhält das Model ein kostenloses Belegexemplar, sofern dies organisatorisch möglich ist und der Vertag keine anderslautenden AGB hat.
  • Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)
  • Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen.
  • Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.